Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 h SHB V

Pauschalförderung

Zur gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfeorganisationen haben sich die Bundesverbände der Krankenkassen zur „GKV – Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zusammengeschlossen. Dies sind:

  • der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • der AOK-Bundesverband eGbR
  • der BKK Dachverband e.  V.
  • der IKK e. V.
  • die KNAPPSCHAFT
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die PH-Selbsthilfe e. V. wurde von der GKV – Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene wie folgt gefördert:

  • 2021: 4.500 €
  • 2022: 4.500 €
  • 2023: 4.500 €
  • 2024: 3.500 €
  • 2025: 4.000 € 

Projektförderung

Zusätzlich zur Pauschalförderung fördern viele Krankenkassen/-verbände die gesundheitsbezogenen Projekte der Selbsthilfe auch krankenkassenindividuell.

Die PH-Selbsthilfe e. V. erhielt folgende Mittel aus dieser Projektförderung:

  • 2021: BKK Dachverband e. V. – 11.230,60 €, Projekt: Comics für junge Heranwachsende in 6 Sprachen
  • 2022: BKK Dachverband e. V. – 10.000 €, Projekt: Internationaler PH-Workshop