Beitragsordnung

  1. Mitglieder zahlen einen Mindestbeitrag von  35,00 Euro jährlich.
  2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  3. Der Beitrag für Ehepaare und Familien beträgt mindestens 50,00 Euro jährlich.
  4. Mitgliedern, die in Not geraten sind, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz durch den Vorstand erlassen werden.
  5. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird zum Beginn eines Jahres fällig.
  6. Als übliche Zahlungsweise der Beiträge wird das Lastschriftverfahren festgelegt. Andere Zahlungsarten bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

Roßbach, den 16.09.2018

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