Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V durch die "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" für das Jahr 2021

8. Juni 2021 Aus Von PH Selbsthilfe

Zur gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen haben sich die Bundesverbände der Krankenkassen, dies sind

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), 
  • der AOK-Bundesverband, GbR, 
  • der BKK Dachverband e.V., 
  • der IKK e.V., 
  • die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 

zusammengeschlossen und für das Jahr 2021 der PH-Selbsthilfe e.V. Fördermittel i.H.v. 4.500,00 € zur Verfügung gestellt. Diese Förderung ist zweckgebunden an die als förderfähig definierten Ausgaben gem. „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ und den Ausführungen im „Gemeinsamen Rundschreiben 2021“ für das Jahr 2021: 

  • Personalausgaben: Für die selbsthilfebezogenen Aufgaben und Aktivitäten der Selbsthilfebundesorganisationen sind Aufwendungen erforderlich , die anteilig aus der Pauschalförderung bestritten werden können. Darunter fallen Personalkosten (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben) und Personalsachkosten (Fahrt- und Übernachtungskosten für die Teilnahme der Organisationsmitarbeiter an Gremiensitzungen , Tagungen , Kongressen , Messen, Seminaren und verbands- / vereinsinternen Schulungen / Fortbildungen)
  • Miet- und Mietnebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung/-sachkosten (z. B. Büromöbel, PC, Notebook, Drucker, Beamer, Porto, Telefon)
  • regelmäßige selbsthilfebezogene Ausgaben für das Internet (z.B. Unterhalt/ Betriebskosten, Relaunches, Updates, Lizenzen)
  • regelmäßige selbsthilfebezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Mitgliederzeitschrift, Newsletter, Broschüren, weitere Medien des Verbandes einschließlich deren Verteilung, Ausstellungsstände)
  • regelmäßige selbsthilfebezogene Veranstaltungen z.B. Schulungen / Fortbildungen für die Mitglieder bzw. Mitgliedsvereine, Gruppenleitungen, einschließlich Veranstaltungsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz
  • regelmäßige selbsthilfebezogene Veranstaltungen und Gremiensitzungen (z.B. Patiententage, Angehörigentreffen, Jahrestreffen) einschließlich Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß
    Bundesreisekostengesetz